Was die Einreisebestimmungen in die Bretagne betrifft, gibt es klare
Vorstellungen bei der Mitnahme von Haustieren.
So besteht man
darauf, dass sowohl Hunde als auch Katzen, die das Alter von drei Monaten
überschritten haben, eine gültige Impfung gegen Tollwut haben. Sollten die Tiere
hierfür zum ersten Mal geimpft werden, muss diese Impfung 30 Tage vor der Einreise
in die Bretagne stattfinden, so dass die Wirkung der Impfung in vollem Maße
gewährleistet sein kann.
Außerdem muss man darauf achten, dass die Tiere, welche man in die Bretagne
einführen möchte, gekennzeichnet sind. Dies kann durch eine Tätowierung, einen
Mikrochip oder aber durch einen Internationalen Impfpass, in welchem man die
Merkmale des Tieres vorfindet, gewährleistet sein. Verboten ist hingegen die
Einreise von einem American Staffordshire Terrier, einem Pitbull Terrier, sowie
einem Mastiff und einem Tosa Inu.
Als Tourist selbst muss man die gültigen Personaldokumente bei sich führen und auf
Verlangen seinen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können. Kinder, die das
sechzehnte Lebensjahr noch nicht überschritten haben, benötigen ihren gültigen
Kinderausweis oder einen Eintrag im Reisepass der Eltern. Reist man mit dem
Auto ein, müssen der Führerschein und der Fahrzeugschein immer mitgeführt
werden. Experten empfehlen außerdem, die Grüne Versicherungskarte bei sich zu
tragen, da man diese im Falle einer Verkehrskontrolle oder bei einem Unfall
benötigt. Gerade im internationalen Bereich kann es sonst sehr schnell zu
Missverständnissen kommen. Mit dem eigenen Wagen unterwegs in der Bretagne? Denken
Sie an einen leistsungsstarke KFZ Haftpflichtversicherung. Innerhalb der EU muss man als Einreisender eigentlich nichts beachten.
Waren dürfen in unbegrenzten Mengen eingeführt werden, sofern es sich um private
Verbrauchsgegenstände handelt. Damit mit den eingeführten Waren in der Bretagne kein Geschäft betrieben werden kann, sind deswegen bestimmte Abgrenzungen
vorhanden, anhand derer man leicht feststellen kann, ob die Waren für gewerbliche
Zwecke missbraucht werden sollen. Festgelegt sind deswegen Maximalzahlen von
800 Zigaretten, 400 Zigarillos und einem Kilo Rauchtabak. Des Weiteren macht man
Abstriche bei den alkoholischen Getränken. Mehr als 10 Liter Spirituosen, 20 Liter
andere alkoholische Getränke, 110 Liter Bier und 90 Liter Wein sind nicht zulässig.
Für Touristen, die nicht aus EU-Ländern kommen, gelten härtere
Mengenbegrenzungen.